Bildung- und Teilhabepaket
Seit dem 1. Januar 2011 können berechtigte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 25. Lebensjahr neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft erhalten.
Für ausführliche Informationen und Anträge zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe folgen Sie bitte diesem Link.